Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Firma AFM Forst- und Krantechnik GmbH
Uttendorf 3, 94354 Haselbach
Allgemeines
Vorliegende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist. Die vorliegenden AGB liegen also allen unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen, Lieferungen und Leistungen zugrunde. Die vorliegenden AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsvorgänge mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Wir widersprechen bereits an dieser Stelle ausdrücklich anders lautenden allgemeinen Geschäftsbedingungen unseres Kunden.
Von unseren AGB abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden sind also nur dann wirksam, wenn sie von uns ausdrücklich anerkannt sind.
Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend; Verkaufsbezeichnungen beziehen sich auf die jeweils neueste Ausgabe unserer Unterlagen wie Kataloge oder Prospekte, aus denen sich auch weitergehende technische Angaben ergeben. Maße, Daten und Spezifikationen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Unser Vertrag mit dem Kunden kommt zustande, wenn wir den Auftrag in Textform bestätigt oder die Leistung ausgeführt haben. Dies gilt entsprechend für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden, die zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung bedürfen, soweit unser Kunde Unternehmer (§ 14 BGB) ist.
Die Rechnungsstellung gilt als Auftragsbestätigung. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Daten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Wird nach Vertragsabschluss für uns erkennbar, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, insbesondere aufgrund Überschreitung des Kreditlimits durch den Kunden oder durch offene, überfällige Forderungen, sind wir berechtigt, die Erfüllung des Vertrages zu verweigern, bis der Kunde die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet hat.
Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag und zur Geltendmachung von Schadensersatz berechtigt, wenn wir den Kunden erfolglos eine angemessene Frist zur Bewirkung seiner Gegenleistung oder zur Sicherheitsleistung gesetzt haben.
Preise und Zahlungsbedingungen
Die vereinbarten Preise gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, ab unserem Werk/Betrieb ausschließlich Verpackung, Porto, Fracht, sonstigen Versandspesen, Versicherung und Zoll: diese werden gesondert in Rechnung gestellt. Soweit der Kunde Unternehmer im Sinn des § 14 BGB ist, wird die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) in gesetzlicher Höhe gesondert berechnet, es sei denn, der Preis wurde ausdrücklich einschließlich Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) vereinbart. Die Zahlung unserer Kaufpreis-/Werklohnforderungen hat, sofern nichts anderes vereinbart ist, spätestens innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge zu erfolgen.
Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung unseres Kunden, eingehende Zahlungen zunächst auf ältere Verbindlichkeiten dieses Kunden uns gegenüber anzurechnen. Sind bereits Verzugskosten und/oder Zinsen entstanden, sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf diese Verzugskosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Kommt unser Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug oder wurden uns andere Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen oder andere Sicherheiten zu verlangen.
Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Abtretungsverbot
Unserem Kunden steht ein Recht zur Aufrechnung gegen unsere Forderungen oder zur Ausübung eines Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrechts gegen unsere Forderungen nur zu, wenn die in Rede stehende Forderung des Kunden von uns unbestritten oder gegen uns rechtskräftig festgestellt ist. Die Rechte des Kunden aus dem Vertragsverhältnis sind nicht übertragbar.
Liefer- und Leistungszeit
Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Abruf- und Rahmenaufträge bedürfen einer individuellen Leistungszeitvereinbarung. Lieferfristen beginnen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die ordnungsgemäße Mitwirkung des Kunden – soweit diese erforderlich ist – voraus, insbesondere müssen uns alle vom Kunden zu liefernden Unterlagen, Teile, Angaben und Genehmigungen vorliegen, sowie etwa vereinbarte Anzahlungen (Vorauszahlungen) geleistet worden sein. Als Tag der Lieferung gilt der Tag, an dem die Leistung dem Kunden abholbereit gemeldet wurde.
Falls von uns Versand geschuldet ist, gilt als Tag der Lieferung der Tag, an dem die Ware an die Transportperson übergeben worden ist. Angemessene Teillieferungen und Teilleistungen sind im zumutbaren Umfang zulässig. Liefer- und Leistungszeitverzögerungen aufgrund höherer Gewalt haben wir nicht zu vertreten. Soweit wir Liefer- und Leistungszeitverzögerungen zu vertreten haben, steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht und/oder ein Anspruch auf Schadensersatz nur zu, wenn die vereinbarte Lieferzeit bereits mehr als vier Wochen überschritten ist und der Kunde uns erfolglos eine Nachfrist von mindestens zwei weiteren Wochen in Textform gesetzt hat.
Vorstehende Einschränkung gilt nicht für ausdrücklich als solche vereinbarte Fixgeschäfte.
Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware oder Leistung unser Werk, eines unserer Außenlager oder bei direkter Lieferung nicht selbst hergestellter Ware das Lager unseres Vorlieferanten verlassen hat. Falls der Versand oder die Abholung ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Von uns ausgelieferte Gegenstände sind vom Kunden, auch dann, wenn sie nur unwesentliche Mängel aufweisen, unbeschadet seiner Gewährleistungsansprüche (nachstehend Ziffer VIII.) entgegenzunehmen. Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum solange, bis der Kunde unsere Forderung aus dem zugrunde liegenden Vertragsverhältnis getilgt hat.
Soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, behalten wir uns das Eigentum an der Ware darüber hinaus bis zur völligen Bezahlung sämtlicher Forderungen, die uns gegen den Kunden aus der gesamten Geschäftsverbindung – also auch aus anderen Vertragsverhältnissen – zustehen, vor. Bei laufender Rechnung dient das gesamte Vorbehaltsgut zur Sicherung der Saldenforderung. Übersteigt der Schätzwert des als Sicherheit für uns dienenden Vorbehaltsgutes die noch nicht beglichenen Forderungen um mehr als 50%, so sind wir auf Verlangen des Kunden verpflichtet, insoweit einen entsprechenden Teil der Sicherheiten nach Wahl des Kunden freizugeben. Verarbeitung und Umbildung unserer Lieferungen und Leistungen erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser Miteigentum durch Vermischung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Miteigentum des Kunden an der einheitlichen Sache in Höhe des Rechnungswertes wertanteilsmäßig auf uns übergeht.
Der Kunde verwahrt das Eigentum oder Miteigentum für uns unentgeltlich. Der Kunde verpflichtet sich, unser Eigentum/Miteigentum mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vor Verlust, Beschädigung oder Wertminderung zu bewahren, auch gegenüber seinen Vertragspartnern. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändung oder Sicherheitsübereignung sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehen Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang und mit allen Nebenrechten an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Sicherungseigentum und unsere sonstigen Rechte hinweisen und uns von diesen Zugriffen unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Kunde. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, Schadensersatz geltend zu machen und die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegenüber Dritten zu verlangen. Unser Recht, Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Entsprechendes gilt bei sonstigem vertragswidrigem Verhalten des Kunden.
Gewährleistungsansprüche
Grundsätzlich gilt folgendes:
Der Kunde hat – in der Regel vor Vertragsabschluss – selbst zu prüfen, ob sich die von uns erworbene Ware oder die uns beauftragte Leistung für den von ihm beabsichtigten Verwendungszweck eignet. Mangelnde Eignung für den vom Kunden vorgesehenen Verwendungszweck stellt nur dann einen Mangel dar, wenn wir im Rahmen des Vertrages die Eignung mit dem Kunden ausdrücklich vereinbart haben. Die Abnutzung von Verschleißteilen im Rahmen einer verkehrsüblichen Benutzung stellt keinen Mangel dar.
Der Ausschluss branchenüblicher Beschaffenheitsabweichungen bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Unsere Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand in von uns ausgegebenen Katalogen, Prospekten und Preislisten stellen lediglich Beschreibungen, Kennzeichnungen oder Richtwerte dar, die im Einzelfall Abweichungen unterliegen können. Verbindlich sind derartige Angaben nur, wenn diese vertraglich ausdrücklich vereinbart sind.Geringfügige, unerhebliche, Abweichungen gegenüber den Katalogen oder früher gelieferten Waren gelten nicht als Mangel. Werden unsere Montage-, Einbau-, Vertriebs- oder Montageanweisungen nicht befolgt, Änderungen an unserer Lieferung oder Leistung vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Änderungen am Vertragsgegenstand vorgenommen, die nicht der Originalspezifikation entsprechen, bestehen Gewährleistungsansprüche des Kunden nur dann, wenn der Kunde den Nachweis erbringt, dass der Mangel nicht hierdurch verursacht worden ist, sondern bereits bei Gefahrübergang vorlag.
Wir haften dafür, dass unsere Lieferungen und Leistungen frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind und im Übrigen die im Vertrag vereinbarte Beschaffenheit aufweisen. Soweit unser Kunde Unternehmer im Sinn des § 14 BGB ist, gilt zusätzlich folgendes: Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen des Kunden setzt immer voraus, dass dieser seiner Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB nachgekommen ist. Soweit wir fabrikneue Lieferungen oder Leistungen zu erbringen haben, beträgt die Gewährleistungszeit zwölf Monate ab Gefahrübergang. Gebrauchte Liefergegenstände werden unter Ausschluss der Gewährleistung verkauft. Von diesem Gewährleistungsausschluss sind allerdings nicht umfasst Schadensersatzansprüche, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch uns beruhen, sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Liegt danach ein gewährleistungspflichtiger Mangel vor, leisten wir nach unserer Wahl zunächst nur Nachbesserung oder Nachlieferung eines mangelfreien Gegenstandes.
In diesem Rahmen steht uns ein zweimaliges Recht zur Nachbesserung oder Nachlieferung zu. Erst wenn zwei Nachbesserungs- oder Nachlieferungsversuche fehlgeschlagen sind, hat der Kunde Anspruch auf die weitergehenden Gewährleistungsansprüche, also das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung des Kaufpreises/Werklohnes zu verlangen.
Ein Recht auf Schadensersatz, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die am Liefergegenstand selbst entstanden sind, oder ein Recht auf Ersatz von Mangelfolgeschäden oder auf Ersatz für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss der Schadensersatzansprüche gilt nicht bei einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unsererseits, sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Jeder Mangel ist uns vom Kunden in Textform zu rügen und uns eine angemessene Frist zur Gewährleistung in vorstehendem Sinn zu geben. Diese angemessene Frist muss mindestens zwei Wochen betragen. Entsprechendes gilt für einen wiederholten Gewährleistungsanspruch. Schadensersatzansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung unserer Pflichten beruhen, sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit unser Kunde Verbraucher im Sinn des § 13 BGB ist, gilt folgendes: Soweit wir fabrikneue Lieferungen oder Leistungen zu erbringen haben, beträgt die Gewährleistungszeit zwei Jahre. Bei Lieferung von gebrauchten Gegenständen beträgt die Gewährleistungszeit ein Jahr. Liegt danach ein gewährleistungspflichtiger Mangel vor, leisten wir nach unserer Wahl zunächst nur Nachbesserung oder Nachlieferung eines mangelfreien Gegenstandes.
In diesem Rahmen steht uns ein zweimaliges Recht zur Nachbesserung oder Nachlieferung zu. Erst wenn zwei Nachbesserungs- oder Nachlieferungsversuche fehlgeschlagen sind, hat der Kunde Anspruch auf die weitergehenden Gewährleistungsansprüche, also das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Ein Recht auf Schadensersatz, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die am Liefergegenstand selbst entstanden sind, oder ein Recht auf Ersatz von Mangelfolgeschäden oder auf Ersatz für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss der Schadensersatzansprüche gilt nicht bei einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unsererseits, sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Damit wir unsere vorrangige Pflicht zur Nachbesserung oder Nachlieferung bei Vorliegen einer berechtigten Mängelrüge erfüllen können, hat uns der Kunde den Mangel schriftlich anzuzeigen und uns dabei eine angemessene Frist von mindestens zwei Wochen zur Nachbesserung oder Nachlieferung zu setzen. Entsprechendes gilt für einen wiederholten Gewährleistungsanspruch. Schadensersatzansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung unserer Pflichten beruhen, sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Nutzungs- und Verwertungsrecht, Schutzrechte Soweit wir aufgrund einer Bestellung des Kunden nach dessen Anweisungen und Richtlinien Gegenstände herstellen und an den Kunden oder auf dessen Anweisung an einen Dritten liefern, haftet uns der Kunde für die Freiheit der in Auftrag gegebenen Lieferungen und Leistungen von Schutzrechten Dritter.
Er stellt uns im Fall der Verletzung derartiger Schutzrechte Dritter von allen entsprechenden Ansprüchen frei und hat uns den entstehenden Schaden zu ersetzen. Soweit wir dem Kunden Werkzeuge, Entwürfe, Einbauvorschläge oder sonstige Zeichnungen und Unterlagen zusammen mit dem Liefergegenstand zur Verfügung stellen, behalten wir uns hieran das Eigentum und alle Schutz- und Nutzungsrechte vor.
Der Kunde ist nur zur Nutzung im Rahmen des mit uns abgeschlossenen Vertrages berechtigt, er ist insbesondere nicht berechtigt, solche Gegenstände zu vervielfältigen oder sie Dritten zugänglich zu machen.
Datenschutz
Wir sind berechtigt, alle im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung erhobenen Daten über den Kunden unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes für eigene Zwecke zu speichern und zu bearbeiten. Hierauf wird der Kunde ausdrücklich hingewiesen.
Gerichtsstand, Erfüllungsort
Soweit unser Kunde Unternehmer im Sinn des § 14 BGB ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis das für den Sitz unseres Unternehmens zuständige Gericht (derzeit Amtsgericht Straubing, oder Landgericht Regensburg). Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitz zu verklagen. Soweit sich aus dem Vertragsverhältnis nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort unser Geschäftssitz.
Anwendbares Recht
Für unsere gesamte Rechtsbeziehung mit dem Kunden, insbesondere das gesamte Vertragsverhältnis, gilt ausschließlich das formelle und materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unserer vorliegenden AGB oder eine individuelle Vertragsvereinbarung mit dem Kunden aus irgendeinem Grund unwirksam (nichtig) sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Unsere Kontaktdaten
AFM Forst- und Krantechnik GmbH
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Tel.: 08751/844367
Fax.:08751/846396
E-mail: info@afm-forsttechnik.de